Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 12.05.2016 -
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
1.an den Kläger einen Nachteilsausgleich in Höhe von 20.708,70 Euro brutto zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2014 zu zahlen;
2.an den Kläger eine Sozialplanabfindung in Höhe von 4.314,31 Euro brutto zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 2) zu 55 %; die Beklagten zu 1) und 3) bis 6) tragen keine Kosten.
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