Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2017
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung gemäß §
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter des im September 1990 geboren Sohnes B, für den sie zunächst Kindergeld bezog. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) teilte B dem Jobcenter am 5. Januar 2012 mit, er habe der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse) am 14. Oktober 2010 seinen Gesellenbrief übersandt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|