Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 25. April 2019 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Cottbus zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist zunächst, ob die von den Klägern vor dem Sozialgericht (
Die 1959 geborene Klägerin zu 1 und ihr 1945 geborener Ehemann sind die Eltern des 1997 geborenen Klägers zu 2, der 1998 geborenen Klägerin zu 3 und der 2000 geborenen Klägerin zu 4. Die Kläger wohnten auch im streitigen Zeitraum zusammen mit dem Ehemann der Klägerin zu 1 in einer Mietwohnung unter der im Rubrum angegebenen Adresse.
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