Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2018 - 5 BVGa 3/18 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des antragstellenden Betriebsrats auf die Unterlassung der Einstellung bestimmter Tätigkeiten durch die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin.
1. 2. 3.
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