1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 20.3.2013 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger die Beklagten nach einem Verkehrsunfallereignis, anlässlich dessen die Lebenspartnerin des Klägers tödlich verletzt wurde, auf anteilige Erstattung der Beerdigungskosten in Anspruch.
Am 27.6.2011 befuhr die Lebenspartnerin des Klägers mit ihrem Fahrrad den Gehweg entlang der in. Bei dieser Straße handelt es sich um eine enge, in einem reinen Wohngebiet gelegene Straße. Im Gegenverkehr näherte sich der Beklagte zu 1) mit seinem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Lkw, der einen Anhänger zog. Aus ungeklärter Ursache stürzte die Lebenspartnerin des Klägers unmittelbar vor den vorderen Reifen des Anhängers und wurde von dem Anhänger erfasst. Sie erlag ihren schweren Verletzungen. Der Kläger ist ihr Alleinerbe.
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