1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Januar 2011 - 2 Sa 198/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über den Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für das Jahr 2009.
Die Klägerin ist seit 15. Juli 2008 bei der Beklagten als Heilerziehungspflegerin beschäftigt. Seit dem 1. März 2009 ist sie Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|