Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 1. September 2017 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV; im Folgenden: BK 2108) im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.
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