Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt M, B, beizuordnen, wird abgelehnt.
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