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Die Beteiligten streiten über die Rückforderung eines Betrages in Höhe von DM 39.658,88 (= Euro 20.277,26), welcher dem klagenden Verein von der Beklagten im Rahmen einer Förderung einer allgemeinen Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung (ABM) als Lohn- bzw Sachkostenzuschuss für die Beschäftigung der Arbeitnehmerin Martina H (H) im dritten Förderungsjahr (24. November 1998 bis 23. November 1999) gewährt worden war.
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