Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2016 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 21.04.2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 23.393,44 EUR festgesetzt.
Der Antragsteller (ASt) wendet sich gegen eine Forderung der Antragsgegnerin (Ag).
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