Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen - Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört und eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausübt - Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit verrichtet, die dazu bestimmt ist, die Einbeziehung des Betroffenen in das Berufsleben zu erleichtern, und zudem aus öffentlichen Mitteln finanziert wird - Einbeziehung
EuGH, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen Rs C-1/97
DRsp Nr. 2000/4563
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen - Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört und eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausübt - Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit verrichtet, die dazu bestimmt ist, die Einbeziehung des Betroffenen in das Berufsleben zu erleichtern, und zudem aus öffentlichen Mitteln finanziert wird - Einbeziehung
(Mehmet Birden gegen Stadtgemeinde Bremen)Ein türkischer Staatsangehöriger, der aufgrund einer unbeschränkten Arbeitserlaubnis rechtmäßig in einem Mitgliedstaat während eines ununterbrochenen Zeitraums von mehr als einem Jahr für den gleichen Arbeitgeber eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit verrichtet hat, für die er eine übliche Vergütung erhalten hat, ist im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ein Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats angehört und dort eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausübt.
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