Die Beteiligten streiten darüber, ob die Verminderung von Schalteröffnungszeiten und die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit in Poststellen aufgrund einer Personalbemessung zur Mitbestimmung bei der Aufstellung eines Sozialplanes wegen einer Rationalisierungsmaßnahme führt und deshalb der vom Antragsteller (AntrSt., Betriebsrat bei der Niederlassung Weimar der Deutschen Post AG) gestellte Antrag auf Ausgleichszahlungen für betroffene Mitarbeiterinnen als Initiativantrag hierfür zu behandeln ist.
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