Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 24.000,- € festgesetzt.
Die Kläger begehren Entschädigung wegen überlanger Dauer des Verfahrens - S 31 AS 17/08 - (Sozialgericht -
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