Die zulässige Beschwerde des Klägers gegen den arbeitsgerichtlichen Beschluss vom 22.11.2006 über die Verhängung einer Verzögerungsgebühr gemäß §
Das Arbeitsgericht hat bei Erlass des angegriffenen Beschlusses in rechtlich nicht zu beanstandender Weise von dem ihm in §
Aus der Sicht des Beschwerdegerichts ist ergänzend nochmals auf Folgendes hinzuweisen:
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