1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 10.03.2020 - Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob im Zusammenhang mit einem Sozialplan Ansprüche des Klägers auf eine höhere Abfindung in Form einer Klageverzichtsprämie bestehen.
Der am 30.01.1961 geborene Kläger war seit 21.11.1983 bei der Beklagten als Gießereimitarbeiter mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung von EUR 3.923,62 in B... beschäftigt.
Die Beklagte vereinbarte mit ihrem Betriebsrat wegen der beabsichtigten Werkschließung im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens am 05.06.2019 einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.
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