Verwirkung einer Beitragsnachforderung der Krankenkasse
SG Frankfurt/M., Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen S 18 KR 3076/04
DRsp Nr. 2007/20729
Verwirkung einer Beitragsnachforderung der Krankenkasse
Hat eine Krankenkasse gegenüber einem freiwilligen Versicherten in einem persönlichen Gespräch geäußert, dass ein Beitrag nicht mehr offen sei und hat er aufgrund konkreter Umstände darauf vertraut, dass der Beitrag wie bisher von dem Arbeitgeber an die Krankenkasse ausgezahlt wird, so verwirk die Kasse ihren Beitragsnachforderungsanspruch. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]