Die Berufung der Kläger gegen das am 8.3.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Gießen - Aktenzeichen:
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 94.500,00 festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 10.1.2018 (Bl. 153 ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 95 ff. d.A.) verwiesen.
Auf die Hinweise des erkennenden Senats haben die Kläger mit Schriftsatz vom 4.2.2018 (Bl. 172 ff. d.A.) Stellung genommen.
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