Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2011 - 7 Ca 1367/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand von Tarifverträgen.
Die Klägerin ist eine Gewerkschaft im Dienstleistungssektor mit Sitz in A. Nach ihrer Satzung (Bl. 36 ff. d. A.) hat der Bundesvorstand die Stellung eines Vorstandes im Sinne des §
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