BSG - Beschluss vom 23.04.2024
B 7 AS 38/24 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 18.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 895/19
LSG Bayern, vom 30.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 16/21

Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung des PKH-Antrags

BSG, Beschluss vom 23.04.2024 - Aktenzeichen B 7 AS 38/24 BH

DRsp Nr. 2024/8342

Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung des PKH-Antrags

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. November 2023 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe