Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein vor dem
Der im Jahr 1950 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit dem 1.11.2015 eine Regelaltersrente. Ab September 2016 verrechnete die Beklagte die laufenden Rentenzahlungen mit Beitragsforderungen der Beigeladenen (Bescheid vom 7.7.2016; Widerspruchsbescheid vom 5.12.2016). Im Klageverfahren schlossen die Beteiligten im Termin zur Erörterung des Sachverhalts am 16.3.2021 einen Vergleich und erklärten den Rechtsstreit zusammen mit zwei weiteren vor dem
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