Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 26.03.2020 wird an das Sozialgericht München verwiesen.
I.
Im Hauptsacheverfahren L
Mit Schreiben vom 26.03.2020 beantragten die Ast beim Landessozialgericht, dass Ihre tatsächlichen KdU-Kosten ab sofort einstweilig ganz und ohne Kürzungen iHv 966 Euro monatlich übernommen werden. Die Miete könne nicht mehr gezahlt werden, da der Ag nur die angemessene Miete übernehme.
II.
Der Antrag vom 26.03.2020 auf einstweiligen Rechtsschutz wird an das Sozialgericht München verwiesen.
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