BSG - Urteil vom 26.01.2000
B 13 RJ 45/98 R
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGG § 103 ;
Vorinstanzen:
LSG Darmstadt - 4.11.1997 - L 2 J 91/97 ,
SG Kassel, vom 27.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 J 1264/94

Verweisbarkeit von Facharbeitern

BSG, Urteil vom 26.01.2000 - Aktenzeichen B 13 RJ 45/98 R

DRsp Nr. 2000/4912

Verweisbarkeit von Facharbeitern

1. Bei Facharbeitern ist eine Verweisung auf angelernte Tätigkeiten sowohl des oberen als auch des unteren Bereichs möglich, wobei es dabei grundsätzlich ausreicht, wenn es sich um eine ungelernte Tätigkeit handelt, die aufgrund ihrer Wertigkeit für den Betrieb in einem einschlägigen Tarifvertrag Anlerntätigkeiten gleichgestellt worden ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGG § 103 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU).

Der 1943 geborene Kläger arbeitete zunächst im erlernten Malerberuf. Ab September 1981 war er als Putzer beschäftigt; seit September 1993 ist er arbeitsunfähig. Seinen im Oktober 1993 gestellten Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lehnte die Beklagte nach entsprechender medizinischer Sachaufklärung ab (Bescheid vom 24. Januar 1994 idF des Widerspruchsbescheides vom 11. Oktober 1994). Im anschließenden Klageverfahren hat das Sozialgericht Kassel (SG) die Bescheide der Beklagten aufgehoben und diese verurteilt, dem Kläger ab 1. November 1993 Rente wegen BU zu zahlen. Im übrigen ist die Klage abgewiesen worden (Urteil vom 27. November 1996).