I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein selbstzahlender Krankenhauspatient und seine private Krankenversicherung befugt sind, eine Genehmigung anzufechten, durch die ein von der Schiedsstelle festgesetzter Pflegesatz rückwirkend in Kraft gesetzt und zusätzlich für die Zeit der Rückwirkung die Zahlung eines Zuschlags angeordnet worden ist.
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