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Der Kläger erhielt ab 1. April 1995 als Inhaber der Firma B Leistungen zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter nach §
"Bitte beachten sie, daß der Zuschuß in voller Höhe zurückzuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis in den ersten 6 Monaten nach Beschäftigungsbeginn einseitig durch den Arbeitgeber gekündigt wird.
Rechtsgrundlage ist der §
Die beigefügten Bestimmungen und Hinweise sind Bestandteil dieses Bewilligungsbescheides."
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