Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Gewährung einer inzwischen unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Sie hält sich für allenfalls teilweise erwerbsgemindert. Das
II
1. Der Senat wertet das Vorbringen der Klägerin im Schreiben vom 20.2.2024 ("für das Urteil <...> L
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