1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen vom 12. Januar 2024 (
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revisionsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit sozialer Auslauffrist sowie über eine Weiterbeschäftigung des Klägers.
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