1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 28. August 2015 - 21 F 225/15 SO - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller ist der Vater der verfahrensbetroffenen Kinder. Diese leben im Haushalt der Antragsgegnerin, die auch alleinige Sorgerechtsinhaberin ist. Der Antragsteller übt regelmäßig Umgang mit den Kindern aus. Er ist in Folge einer Unterschenkelamputation nur eingeschränkt erwerbsfähig und bezieht Sozialhilfeleistungen.
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