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Der Rechtsstreit betrifft die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) und die Rückforderung überzahlter Leistungen.
Der 1938 geborene Kläger war bis zum 31. Dezember 1993 bei verschiedenen Arbeitgebern als Redakteur bzw stellvertretender Chefredakteur beschäftigt. Er erzielte zuletzt ein Arbeitsentgelt von 5.379,59 DM brutto monatlich. Vom 1. Januar bis 28. Februar 1994 bezog er Krankengeld.
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