Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. Dezember 2012 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 23. September 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens für alle Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer degressionsbedingten Honorarrückforderung für die Quartale II bis IV/1999.
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