SG Münster, vom 17.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 32/97
Vertragsverhältnis zwischen Krankenkasse und Apotheker
BSG, Beschluß vom 17.05.2000 - Aktenzeichen B 3 KR 19/99 B
DRsp Nr. 2002/6452
Vertragsverhältnis zwischen Krankenkasse und Apotheker
1. Bei der Versorgung eines Versicherten mit Arzneimitteln ist die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Krankenkasse und Apotheker nicht das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Sachleistungsprinzip, sondern der nach § 129 Abs. 2 bis 4SGB V von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit der Spitzenorganisation der Apotheker abgeschlossene Rahmenvertrag.2. Aus dem Sachleistungsprinzip kann ein Leistungserbringer erst über die zur Ausführung dieses Prinzips, also über die zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags der Krankenkassen abzuschließenden Versorgungsverträge Rechte und Pflichten gegenüber den Krankenkassen ableiten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]