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Nach einer teilweisen Antragsrücknahme streiten die Beteiligten (noch) darum, ob sie in einem gerichtlichen Vergleich für den Fall eines Verstoßes gegen die §§
Der Arbeitgeber ist Träger eines Gemeinschaftskrankenhauses, in dem mehr als 1000 Arbeitnehmer tätig sind.
Der in dem Unternehmen bestehende Betriebsrat hatte Mitte des Jahres 2005 vor dem Arbeitsgericht Hagen (Aktenzeichen 2 BV 22/05) ein auf §
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