LSG Baden-Württemberg, vom 22.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 4633/01
SG Freiburg (Breisgau) - S 11 KA 713/00 - 17.10.2001,
Vertragspsychotherapeutische Versorgung, Teilnahme iS. des § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3 SGB V
BSG, Beschluß vom 28.04.2004 - Aktenzeichen B 6 KA 127/03 B
DRsp Nr. 2004/13153
Vertragspsychotherapeutische Versorgung, Teilnahme iS. des § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3 SGB V
Das Tatbestandsmerkmal der Teilnahme iS. des § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3 SGB V wird nicht von Personen erfüllt, die selbst nicht in dem erforderlichen Umfang in unmittelbaren Rechtsbeziehungen zu den Kostenträgern der vertragspsychotherapeutischen Versorgung (KÄV, Krankenkassen) gestanden, sondern lediglich im Innenverhältnis einen anderen Leistungserbringer durch die Durchführung von Diagnose- und Therapieleistungen unterstützt haben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3 ;
Gründe:
I
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