Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.10.2016 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten, Daten zu löschen bzw. Bestandteile aus den über ihn geführten Akten zu entfernen.
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