SG Kiel, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 376/10
VertragsarzthonorarHöhe des RegelleistungsvolumensAnforderungen an die Darlegungen und Berechnungen in HonorarbescheidenVerbindlicher Bezug zu einer Arztgruppe
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2016 - Aktenzeichen L 4 KA 40/14
DRsp Nr. 2018/466
VertragsarzthonorarHöhe des RegelleistungsvolumensAnforderungen an die Darlegungen und Berechnungen in HonorarbescheidenVerbindlicher Bezug zu einer Arztgruppe
1. Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V.2. Dieses gesetzgeberische Ziel wird erreicht, indem das RLV grundsätzlich an der Fallzahl des betreffenden Arztes im Vorjahresquartal orientiert wird und damit der zwischenzeitliche Fallzahlzuwachs im Rahmen der Honorarabrechnung unberücksichtigt bleibt; außerdem richtet sich der Fallwert an dem Durchschnitt der Fachgruppe aus.3. Das BSG hat in den Urteilen vom 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R - und 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R - betont, dass bei Honorarbescheiden die Anforderungen an die Darlegungen und Berechnungen nicht überspannt werden dürften, da sie sich an einen sachkundigen Personenkreis richten, der mit den Abrechnungsvoraussetzungen vertraut sei bzw. zu dessen Pflichten es gehöre, über die Grundlagen der Abrechnungen der vertragsärztlichen Leistungen Bescheid zu wissen.
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