Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.05.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist laut Sozialgerichtsgesetz Fünftes Buch (SGB V) die Rechtmäßigkeit der Kürzung des vertragsärztlichen Honorars des Klägers wegen fehlenden Fortbildungsnachweises im Quartal III/2010.
Der Kläger war als Praktischer Arzt mit Praxissitz in O zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.
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