Vertragsärztliche Versorgung, Klagebefugnis bei Konkurrentenklage
SG Marburg, Beschluss vom 22.03.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 80/07 ER
DRsp Nr. 2007/20997
Vertragsärztliche Versorgung, Klagebefugnis bei Konkurrentenklage
Haben sich Vertragsärzte nicht um einen Belegarztvertrag beworben, so haben sie keine Klagebefugnis gegen die Zulassung eines Konkurrenten als Belegarzt nach § 103 Abs. 7SGB V. Die Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentscheidung nach § 103 Abs. 7SGB V ist unabhängig von der tatsächlichen Belegung der Betten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]