Vertragsärztliche Versorgung, Genehmigung einer Zweigpraxis
SG Marburg, Beschluss vom 27.08.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 346/07 ER
DRsp Nr. 2007/20982
Vertragsärztliche Versorgung, Genehmigung einer Zweigpraxis
Eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragszahnarztsitzes nach § 24 Abs. 3 S. 1 Zahnärzte-ZV liegt bei einer Fahrzeit von 45 Minuten zwischen Vertragsarztsitz und Zweigpraxis eines MKG-Chirurgen noch nicht vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]