SG Hannover, vom 21.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 43 KA 582/04
Vertragsärztliche Versorgung, Anfechtung der Entscheidung der Aufsichtsbehörde bei kollektivem Zulassungsverzicht
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.04.2008 - Aktenzeichen L 3 KA 145/06
DRsp Nr. 2008/16998
Vertragsärztliche Versorgung, Anfechtung der Entscheidung der Aufsichtsbehörde bei kollektivem Zulassungsverzicht
Wird Zahnärzten, vorgeworfen, ihre Zulassung in einem mit anderen Zahnärzten aufeinander abgestimmten Verfahren zurück gegeben zu haben, so können sie die hierauf ergangene Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach § 72a Abs. 1SGB V selbst dann nicht mit Erfolg anfechten, wenn die Entscheidung dazu führt, dass eine 6jährige Wiederzulassungssperre eingreift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]