Vertragsärztliche Versorgung, ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Voraussetzungen einer ärztlich geleiteten Abteilung
SG Marburg, Urteil vom 30.04.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 74/07
DRsp Nr. 2008/17183
Vertragsärztliche Versorgung, ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Voraussetzungen einer ärztlich geleiteten Abteilung
Die Voraussetzung einer "ärztlich geleiteten Abteilung" nach § 119aSGB V wird nur dann erfüllt, wenn mindestens ein Arzt in der Einrichtung tätig ist. Es reicht nicht aus, wenn der Abteilung lediglich ein oder mehrere psychologische Psychotherapeuten angehören. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]