LG München I, vom 27.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2371/05
Vertragliche Vereinbarung über Erfindervergütungen eines ansonsten alleinvertretungsberechtigen Geschäftsführers einer GmbH & Co KG mit einem weiteren Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
OLG München, Urteil vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 6 U 5581/05
DRsp Nr. 2007/7234
Vertragliche Vereinbarung über Erfindervergütungen eines ansonsten alleinvertretungsberechtigen Geschäftsführers einer GmbH & Co KG mit einem weiteren Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
»1. Eine vertragliche Vereinbarung über Erfindervergütungen eines ansonsten alleinvertretungsberechtigen Geschäftsführers einer GmbH & Co KG mit einem weiteren Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bedarf auch dann der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, wenn der weitere Geschäftsführer mit der Komplementär-GmbH keinen Anstellungsvertrag abgeschlossen hat, jedoch einen Arbeitsvertrag mit der GmbH & Co KG besitzt.2. Der mit der GmbH & Co KG abgeschlossene Arbeitsvertrag verleiht dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH in diesem Fall nicht den Status eines Arbeitnehmers, sodass kein Anspruch nach § 9ArbEG besteht.3. Eine Anwendung des § 612 Abs. 2BGB ist in diesem Fall nicht dadurch ausgeschlossen, dass kein Anstellungsvertrag nach § 611BGB existiert.«