Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Februar 2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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