I. Die Klägerin und ihr Ehemann wohnten seit Oktober 1976 in Marburg und bezogen vom dortigen Arbeitsamt für ihre Kinder Kristin (geboren Dezember 1973) und Simone (geboren April 1977) Kindergeld. Nachdem die Klägerin dem Arbeitsamt Marburg ihren Umzug nach Heidelberg zum 1. September 1978 gemeldet hatte, wurde ihr vom Arbeitsamt Heidelberg weiter Kindergeld gewährt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|