LSG Bayern - Beschluss vom 01.07.2010
L 7 AS 342/10 NZB
Normen:
SGG § 103;
Vorinstanzen:
SG München, vom 26.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 48 AS 646/08

Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Einholung eines ärztlichen Gutachtens beim Fehlen von Anhaltspunkten für Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

LSG Bayern, Beschluss vom 01.07.2010 - Aktenzeichen L 7 AS 342/10 NZB

DRsp Nr. 2010/17452

Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Einholung eines ärztlichen Gutachtens beim Fehlen von Anhaltspunkten für Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

Das Sozialgericht verstößt nicht gegen seine Amtsermittlungspflicht, wenn es kein ärztliches Gutachten mehr einholt, weil sich aus den eingeholten ärztlichen Befundberichten keine Anhaltspunkte für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts vom 26. März 2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 103;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Bf) begehrt von der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Bg) Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung für die Zeit vom 01.06.2007 bis 31.01.2008.