Versteuerung von im Anschluss an einen Verkehrsunfall direkt von der Versicherung des Unfallgegners an den Rentenversicherungsträger gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen
FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 9 K 143/15
DRsp Nr. 2017/2235
Versteuerung von im Anschluss an einen Verkehrsunfall direkt von der Versicherung des Unfallgegners an den Rentenversicherungsträger gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen
Versteuerung von Rentenversicherungsbeiträgen, die im Anschluss an einen Verkehrsunfall direkt von der Versicherung des Unfallgegners an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden1. Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung eines Arbeitnehmers gehören nicht zum Arbeitslohn. § 3 Nr. 62 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat insofern nur deklaratorische Bedeutung.2. Rechnet der Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Rentenversicherung schon gar nicht zu den steuerbaren Einkünften eines (aktiven) Arbeitnehmers, können solche von der Versicherung des Unfallgegners übernommenen Beiträge auch nicht im Rahmen des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu steuerpflichtigen Einkünften führen.3. Die direkt von der Versicherung des Unfallgegners an die Deutsche Rentenversicherung gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind dagegen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 19 Abs. 1EStG).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.