LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.03.2007
10 Sa 1945/06
Normen:
ArbGG § 67 Abs. 4 ; ZPO § 296 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 42 Ca 10192/06

Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu einem vom Auslieferungsbeleg abweichenden Kündigungszugang

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 1945/06

DRsp Nr. 2007/11650

Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu einem vom Auslieferungsbeleg abweichenden Kündigungszugang

»Bei der Zustellung eines Kündigungsschreibens durch Einwurfeinschreiben hat der Kündigungsempfänger, der einen vom Auslieferungsbeleg abweichenden Zugang behauptet, einen Geschehensablauf darzulegen, der eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen späteren Zugang beinhaltet.«

Normenkette:

ArbGG § 67 Abs. 4 ; ZPO § 296 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung wegen erheblicher Tätlichkeiten des Klägers gegen eine Mitarbeiterin am 5. Mai 2006, polizeilich registrierten Führens eines Krankentransporters ohne gültige Fahrerlaubnis und der nicht gerechtfertigten Verwendung des Martinshorns.

Der Kläger ist 45 Jahre alt (.... 1961) und war seit dem 1. Juni 2005 beim Beklagten als Rettungssanitäter und Kraftfahrer beschäftigt. Die Bruttomonatsvergütung betrug zuletzt 1.400,-- EUR.