I.
Die Beschwerdeführerin ist Realschullehrerin im Beamtenverhältnis auf Probe im nordrhein-westfälischen Landesdienst. Sie hält die Verzögerung ihrer Einstellung um zweieinhalb Monate für verfassungswidrig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|