Versorgungsverbesserung nach § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV durch eine kinderärztliche Zweigpraxis trotz kinderärztlicher Praxen in der Nähe
SG Marburg, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 403/07
DRsp Nr. 2008/17176
Versorgungsverbesserung nach § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV durch eine kinderärztliche Zweigpraxis trotz kinderärztlicher Praxen in der Nähe
Es liegt eine Versorgungsverbesserung i.S. von § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV vor, wenn eine kinderärztliche Zweigpraxis in einer Ortschaft ohne Kinderarzt mit über 15.000 Einwohnern und einem weiteren Hinterland existiert, auch wenn in Entfernungen von 4, 8 und 11 km kinderärztliche Praxen vorhanden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]