ArbG Hamburg, vom 01.02.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 241/89
LAG Hamburg, vom 06.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 37/90
Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung
BAG, Urteil vom 17.12.1991 - Aktenzeichen 3 AZR 44/91
DRsp Nr. 1996/6117
Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung
»1. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23.5.1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1BetrAVG Zusatzversorgungskassen mit weit. Nachw.).2. Dieser Hinweis- und Aufklärungspflicht wird der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in der Regel dadurch genügen, daß er die Vorschriften der Versorgungsregelung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zur Kenntnis bringt, insbesondere ihm ein entsprechendes Satzungsexemplar aushändigt (BAG Urteil vom 15.10.1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 b der Gründe).
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