Die Parteien streiten darum, ob der Kläger von der Beklagten Schadensersatz verlangen kann, weil er vom 11. Juni 1963 bis zum 31. Dezember 1974 nicht zur Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) angemeldet worden ist.
Der Kläger ist am 4. Januar 1934 geboren. Er stammt aus Italien. Zum 11. Juni 1963 wurde er bei der D.-AG als Flugzeugausrüster eingestellt. Auf der zweiten Seite des formularmäßigen, vom Arbeitnehmer gegenzuzeichnenden Einstellungsschreibens, das auch der Kläger erhalten hat, heißt es im dritten Absatz:
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