LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.01.2019
L 13 VG 3/18
Normen:
OEG § 1; OEG § 2 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 113 VG 217/11

Versorgung nach dem OEGUnbilligkeit einer VersorgungLeichtfertiges Eingehen einer Gefahr bei Beziehungstaten in sogenannten GewaltbeziehungenIndividueller SorgfaltsmaßstabBeziehungen zwischen Täter und Opfer

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2019 - Aktenzeichen L 13 VG 3/18

DRsp Nr. 2019/7005

Versorgung nach dem OEG Unbilligkeit einer Versorgung Leichtfertiges Eingehen einer Gefahr bei Beziehungstaten in sogenannten Gewaltbeziehungen Individueller Sorgfaltsmaßstab Beziehungen zwischen Täter und Opfer

1. Eine leichtfertige Selbstgefährdung erfordert einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts entspricht.2. Der objektive Sorgfaltsmaßstab des § 276 BGB gilt insoweit nicht; vielmehr ist ein individueller, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers maßgebend.3. Dies erfordert u.a. unter Berücksichtigung der gesamten tatnahen Situation die Prüfung, ob sich das Opfer auch anders hätte verhalten können oder müssen, und, ob es sich der erkannten oder grob fahrlässig nicht erkannten Gefahr nicht entzogen hat, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre.4. Zusätzlich sind die individuellen Beziehungen zwischen Täter und Opfer und deren Verhalten in vergleichbaren Situationen zu berücksichtigen.