LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.01.2019 L 13 VG 3/18
Normen:
OEG § 1; OEG § 2 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 113 VG 217/11
Versorgung nach dem OEGUnbilligkeit einer VersorgungLeichtfertiges Eingehen einer Gefahr bei Beziehungstaten in sogenannten GewaltbeziehungenIndividueller SorgfaltsmaßstabBeziehungen zwischen Täter und Opfer
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2019 - Aktenzeichen L 13 VG 3/18
DRsp Nr. 2019/7005
Versorgung nach dem OEGUnbilligkeit einer VersorgungLeichtfertiges Eingehen einer Gefahr bei Beziehungstaten in sogenannten GewaltbeziehungenIndividueller SorgfaltsmaßstabBeziehungen zwischen Täter und Opfer
1. Eine leichtfertige Selbstgefährdung erfordert einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts entspricht.2. Der objektive Sorgfaltsmaßstab des § 276BGB gilt insoweit nicht; vielmehr ist ein individueller, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers maßgebend.3. Dies erfordert u.a. unter Berücksichtigung der gesamten tatnahen Situation die Prüfung, ob sich das Opfer auch anders hätte verhalten können oder müssen, und, ob es sich der erkannten oder grob fahrlässig nicht erkannten Gefahr nicht entzogen hat, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre.4. Zusätzlich sind die individuellen Beziehungen zwischen Täter und Opfer und deren Verhalten in vergleichbaren Situationen zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.